RS Vwgh 1987/2/23 85/15/0348

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Veröffentlicht am 23.02.1987
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §52 Abs2;

Rechtssatz

Auch wenn der Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes (hier: Schafweide) nicht die Absicht hat, von der Möglichkeit der Verwendung dieser Liegenschaft für andere als landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke Gebrauch zu machen, erscheint es im konkreten Fall wegen des Vorliegens der Flächenwidmung als Industriebaugrund, der Begrenzung des Grundstückes durch Westbahn und Bundesstraße und der fortgeschrittenen Bebauung der Nachbargrundstücke gerechfertigt, die Liegenschaft gemäß § 52 Abs 2 BewG dem Grundvermögen zuzuordnen (Hinweis E 2.12.1985, 84/15/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150348.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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