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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §52 Abs2;Rechtssatz
Auch wenn der Eigentümer eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes (hier: Schafweide) nicht die Absicht hat, von der Möglichkeit der Verwendung dieser Liegenschaft für andere als landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke Gebrauch zu machen, erscheint es im konkreten Fall wegen des Vorliegens der Flächenwidmung als Industriebaugrund, der Begrenzung des Grundstückes durch Westbahn und Bundesstraße und der fortgeschrittenen Bebauung der Nachbargrundstücke gerechfertigt, die Liegenschaft gemäß § 52 Abs 2 BewG dem Grundvermögen zuzuordnen (Hinweis E 2.12.1985, 84/15/0054).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150348.X02Im RIS seit
14.01.2002