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L70507 Schischule TirolNorm
SchischulG Tir 1981 §7;Rechtssatz
Das Tir SchischulG 1981 sieht neben der Betriebsbewilligung für Schischulen keine Errichtungsbewilligung (anders noch nach Tir SchischulG 1962) vor. Die Behörde hat nun im Bescheid über die Bewilligung zur "Errichtung und zum Betrieb" der Schischule abgesprochen. Dies vermochte jedoch den Bf nicht in subjektiven Rechten zu verletzen, da die Versagung einer Bewilligung (jener zur "Errichtung"), deren es nach dem Gesetz gar nicht bedarf, von vornherein nicht in die Rechtssphäre des Bf eingreift.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100135.X03Im RIS seit
25.08.2006