RS Vwgh 1987/2/23 86/10/0135

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Veröffentlicht am 23.02.1987
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L70507 Schischule Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

SchischulG Tir 1981 §7;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Das Tir SchischulG 1981 sieht neben der Betriebsbewilligung für Schischulen keine Errichtungsbewilligung (anders noch nach Tir SchischulG 1962) vor. Die Behörde hat nun im Bescheid über die Bewilligung zur "Errichtung und zum Betrieb" der Schischule abgesprochen. Dies vermochte jedoch den Bf nicht in subjektiven Rechten zu verletzen, da die Versagung einer Bewilligung (jener zur "Errichtung"), deren es nach dem Gesetz gar nicht bedarf, von vornherein nicht in die Rechtssphäre des Bf eingreift.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100135.X03

Im RIS seit

25.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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