RS Vwgh 1987/2/25 84/01/0364

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

Polizeirecht
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/07 Grenzüberwachung

Norm

GrKontrG 1969 §1
GrKontrG 1969 §2
PaßG 1969 §1
PaßG 1969 §18 Abs1
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Inwieweit der Antragsteller eines Reisepasses durch die Versagung der Passausstellung in aus den Vorschriften der §§ 1 und 2 des GrenzkontrollG 1969 und des § 1 PaßG 1969 abzuleitenden Rechten verletzt worden sein soll, lässt sich nach dem Regelungsinhalt dieser Bestimmungen (sie enthalten lediglich Legaldefinitionen, das Gebot der Benützung von Grenzübergängen und die Anordnung, dass Personen und Sachen beim Grenzübergang die hiefür nach den Rechtsvorschriften erforderlichen Voraussetzungen erfüllen müssen) nicht erkennen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984010364.X04

Im RIS seit

27.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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