Index
61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2 Abs2;Rechtssatz
Einem Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne des zweiten Satzes des § 2 Abs 2 FamLAG steht der ausschließliche Anspruch einer Person, bei der das Kind im strittigen Zeitraum haushaltszugehörig war, zwingend entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130158.X01Im RIS seit
28.04.2005