RS Vwgh 1987/2/25 86/13/0158

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Veröffentlicht am 25.02.1987
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs2;

Rechtssatz

Einem Anspruch auf Familienbeihilfe im Sinne des zweiten Satzes des § 2 Abs 2 FamLAG steht der ausschließliche Anspruch einer Person, bei der das Kind im strittigen Zeitraum haushaltszugehörig war, zwingend entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130158.X01

Im RIS seit

28.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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