RS Vwgh 1987/2/27 83/07/0278

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Veröffentlicht am 27.02.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VStG §44a lita;
WRG 1959 §137 Abs1;
WRG 1959 §41 Abs1;

Rechtssatz

Wenn im Falle einer Übertretung nach § 137 Abs 1 WRG iVm § 41 Abs 1 WRG im Spruch des Straferkenntnisses der Tatort mit "Bachbett des ...baches" und der Angabe "auf dem Grundstück des Beschuldigten im Bereich des ...sees" angegeben ist, so ist dieser nicht so bestimmt, wie dies für eine unzweideutige Abgrenzung, die durch § 44 a lit a VStG bezweckt ist, geboten wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1983070278.X05

Im RIS seit

27.02.1987

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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