RS Vwgh 1987/3/3 85/07/0343

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 litb;
VwGG §48 Abs1 Z2 impl;
VwGG §49 Abs1;

Rechtssatz

Das Gesetz sieht die Vergütung von Umsatzsteuer neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985070343.X05

Im RIS seit

06.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten