RS Vwgh 1987/3/4 84/13/0239

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Veröffentlicht am 04.03.1987
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §1 Abs1;

Rechtssatz

Um eine in Gründung befindliche GmbH vor ihrer Eintragung in das Handelsregister als Steuersubjekt anzusehen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

1)

Der Gesellschaftsvertrag muß abgeschlossen sein und

2)

es muß eine nach außen hin erkennbare Tätigkeit entfaltet werden. Die zweite Voraussetzung kann durch verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten erfüllt werden (hier: Eröffnung eines Bankkontos, das der Einzahlung des Stammkapitals zu dienen bestimmt ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130239.X01

Im RIS seit

04.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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