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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §1 Abs1;Rechtssatz
Um eine in Gründung befindliche GmbH vor ihrer Eintragung in das Handelsregister als Steuersubjekt anzusehen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1)
Der Gesellschaftsvertrag muß abgeschlossen sein und
2)
es muß eine nach außen hin erkennbare Tätigkeit entfaltet werden. Die zweite Voraussetzung kann durch verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten erfüllt werden (hier: Eröffnung eines Bankkontos, das der Einzahlung des Stammkapitals zu dienen bestimmt ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984130239.X01Im RIS seit
04.03.1987