RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0122

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Veröffentlicht am 04.03.1987
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §1;

Rechtssatz

Angaben zur Glaubhaftmachung der behaupteten Fluchtgründe sind umsomehr erforderlich, wenn der Fremde trotz eines bereits länger währenden Aufenthalts im Bundesgebiet erst später den Antrag auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft stellt (Hinweis E 28.1.1987, 86/01/0178).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010122.X01

Im RIS seit

08.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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