RS Vwgh 1987/3/4 84/13/0239

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §1 Abs1;

Rechtssatz

Steuersubjekt ist nicht die Vorgesellschaft als von der in Gründung befindlichen GmbH verschiedener Rechtsträger, sondern die zivilrechtlich erst später existent werdende GmbH.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130239.X02

Im RIS seit

04.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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