RS Vwgh 1987/3/5 86/12/0168

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2468/80 E 14. September 1981 VwSlg 10531 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Zweck des der Definitivstellung des öffentlich-rechtlichen Bediensteten vorgeschaltenen provisorischen Dienstverhältnisses ist es, den Beamtennachwuchs nochmals in der Weise sieben zu können, dass alle sich nicht voll bewährten Amtsträger noch vor Erlangung einer unkündbaren Stellung von der Beamtenlaufbahn, für die sich nicht eignen, ausgeschlossen werden (Hinweis E 23.10.1975 611/75 VwSlg 8905 A/1975).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120168.X01

Im RIS seit

22.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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