RS Vwgh 1987/3/6 86/11/0121

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Veröffentlicht am 06.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273 Abs3 Z3;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;
ZustG §9 Abs1;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:87/11/0141 E 24. November 1987 VwSlg 12579 A/1987;

Rechtssatz

Wurde der Bescheid nicht dem (tatsächlichen, sondern dem früheren) Sachwalter zugestellt, so wird der Zustellmangel nur durch "tatsächliches Zukommen" des betreffenden Schriftstückes an den tatsächlichen Sachwalter geheilt. Dies ist nicht der Fall, wenn an ihm eine vom Empfänger des Schriftstückes hergestellte Ablichtung übermittelt wird.

Schlagworte

SachwalterEntmündigungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110121.X03

Im RIS seit

06.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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