RS Vwgh 1987/3/6 86/11/0121

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Veröffentlicht am 06.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/03 Außerstreitverfahren
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273 Abs3 Z3;
AußStrG §12 Abs1;
AußStrG §247;
AußStrG §251;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:87/11/0141 E 24. November 1987 VwSlg 12579 A/1987;

Rechtssatz

Erfolgt eine Umbestellung des Sachwalters, so wird diese mit der Zustellung des betreffenden Beschlusses rechtswirksam; einem Rekurs gegen einen solchen Beschluss kommt (anders als bei erstmaliger Bestellung eines Sachwalters) keine aufschiebende Wirkung zu.

Schlagworte

SachwalterEntmündigungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110121.X02

Im RIS seit

06.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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