RS Vwgh 1987/3/11 86/03/0208

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1987
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs1 litd;

Rechtssatz

Dauert das Überholen, das unmittelbar vor einem Schutzweg begonnen wurde, noch auf dem Schutzweg an, so ist es ohne Belang, ob dem Betroffenen ein Überholen "unmittelbar vor" allein oder in Verbindung mit "auf" dem Schutzweg zur Last gelegt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030208.X02

Im RIS seit

11.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten