RS Vwgh 1987/3/13 84/11/0244

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Veröffentlicht am 13.03.1987
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L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140;
JWG Wr 1955 §9;

Rechtssatz

Ein Kinderzuschuss (Richtsatzerhöhung im Rahmen der Ausgleichszulage) wird nicht zur Eigenversorgung des Beziehers, sondern zu Alimentierung des unterhaltsberechtigten Kindes gewährt. Aus dem spezifischen Alimentationscharakter folgt, dass die Auferlegung einer Kostenersatzpflicht im ungefähren Ausmaß des bezogenen Kinderzuschusses (Richtsatzerhöhung) das Recht, nur im Rahmen der Unterhaltspflicht zu den Kosten der Maßnahme der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege beitragen zu müssen, nicht verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984110244.X01

Im RIS seit

11.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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