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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Die Beschwerde gegen die Abweisung eines Devolutionsantrages ist mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, wenn im Zeitpunkt ihrer Erhebung die (nach der rechtskräftigen Abweisung des Devolutionsantrages wieder zuständig gewordene) Unterbehörde bereits eine Sachentscheidung getroffen hat.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110137.X02Im RIS seit
01.06.2006Zuletzt aktualisiert am
10.10.2014