RS Vwgh 1987/3/13 86/11/0137

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Veröffentlicht am 13.03.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschwerde gegen die Abweisung eines Devolutionsantrages ist mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, wenn im Zeitpunkt ihrer Erhebung die (nach der rechtskräftigen Abweisung des Devolutionsantrages wieder zuständig gewordene) Unterbehörde bereits eine Sachentscheidung getroffen hat.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110137.X02

Im RIS seit

01.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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