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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Rechtssatz
Schon aus der Bezeichnung des Produkts "S.Vitamin E-Kapseln", die sich auf dem Verpackungstext mehrfach findet, geht die subjektive Zweckbestimmung jedenfalls iSd § 1 Abs 1 Z 5 ArzneimittelG eindeutig hervor. Demnach war die Untersagung des Inverkehrbringens als Verzehrprodukt nicht rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984100123.X01Im RIS seit
11.07.2001