RS Vwgh 1987/3/16 84/10/0123

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;
LMG 1975 §18 Abs2;

Rechtssatz

Schon aus der Bezeichnung des Produkts "S.Vitamin E-Kapseln", die sich auf dem Verpackungstext mehrfach findet, geht die subjektive Zweckbestimmung jedenfalls iSd § 1 Abs 1 Z 5 ArzneimittelG eindeutig hervor. Demnach war die Untersagung des Inverkehrbringens als Verzehrprodukt nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984100123.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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