RS Vwgh 1987/3/16 86/10/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1987
beobachten
merken

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0044 E 24. Juni 1985 VwSlg 11805 A/1985 RS 5

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein Produkt nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dient, sohin - objektiv gesehen - geeignet ist, die im § 1 Abs 1 Z 1 bis 5 AMG beschriebenen Wirkungen hervorzurufen bzw Funktionen zu erfüllen, ist nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft zu lösen (hier: Nachtkerzenölkapseln).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100093.X01

Im RIS seit

11.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten