RS Vwgh 1987/3/16 86/10/0177

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;
LMG 1975 §18 Abs2;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0161 E 27. Jänner 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Ist die Untersagung des Inverkehrbringens eines Produktes als Verzehrprodukt dem spruchgemäßen Ergebnis nach nicht rechtsirrig, weil ein Arzneimittel vorliegt, so führen Mängel in der Begründung des angefochtenen Bescheides nicht zu dessen Aufhebung.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986100177.X02

Im RIS seit

31.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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