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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AMG 1983 §1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/10/0161 E 27. Jänner 1987 RS 1Stammrechtssatz
Ist die Untersagung des Inverkehrbringens eines Produktes als Verzehrprodukt dem spruchgemäßen Ergebnis nach nicht rechtsirrig, weil ein Arzneimittel vorliegt, so führen Mängel in der Begründung des angefochtenen Bescheides nicht zu dessen Aufhebung.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986100177.X02Im RIS seit
31.08.2006