RS Vwgh 1987/3/17 85/04/0137

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §53 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;
VStG §5 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Mit dem Ausdruck "VERWEHREN" in § 53 Abs 2 MEG wird ein entsprechendes vorsätzliches Handeln verboten, eine über das unzulässige "VERWEHREN" hinausgehende Obsorgepflicht für die Gewährung des Zutrittes besteht nicht.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten GewerberechtDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 verwehren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040137.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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