RS Vwgh 1987/3/17 86/04/0118

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

GewerbeO
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §73 Abs1
GewO 1973 §353
GewO 1973 §81

Beachte


Vorgeschichte:
83/04/0075 E 18.11.1983;

Rechtssatz

Die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage wie auch die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage stellen nach § 353 GewO 1973 einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt dar. Die "Sache", über die die Behörden im Genehmigungsverfahren betreffend Betriebsanlage zu entscheiden haben, wird insofern durch das Genehmigungsverfahren bestimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040118.X02

Im RIS seit

04.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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