RS Vwgh 1987/3/17 85/04/0210

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Veröffentlicht am 17.03.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §339;
GewO 1973 §340 Abs6;

Rechtssatz

Kann sich die Gesellschaft nicht auf einen Sachverhalt berufen, der im Sinne des § 340 Abs 6 GewO 1973 das Recht für die Ausübung des durch die Gesellschaft angemeldeten Gewerbes innerhalb des Tatzeitraumes entstehen hätte lassen, so ist die Annahme der Bezirksverwaltungsbehörde, die Gesellschaft habe während des Tatzeitraumes keine Gewerbeberechtigung besessen, schon allein aus diesem Grund nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040210.X05

Im RIS seit

17.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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