RS Vwgh 1987/3/18 86/03/0198

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Z27;
StVO 1960 §23 Abs2;
StVO 1960 §62 Abs1;
StVO 1960 §62 Abs4;

Rechtssatz

Auch die Durchführung einer Ladetätigkeit berechtigt den Lenker nicht, sein Fahrzeug entgegen der Regelung des § 23 Abs 2 StVO zum Halten für die Ladetätigkeit abzustellen (hier in der Mitte der Fahrbahn, da an den Rändern Straßenbahngleise).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030198.X01

Im RIS seit

30.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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