RS Vwgh 1987/3/18 84/13/0268

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §12;

Rechtssatz

Ein beeinträchtigter Gesundheitszustand ist keine Tatsache, die geeignet wäre, den Abgabenanspruch aufzuheben oder zu hemmen und kann daher nicht mit Erfolg im Zuge eines finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens eingewendet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984130268.X01

Im RIS seit

18.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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