RS Vwgh 1987/3/18 86/03/0210

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs1 litc;
StVO 1960 §2 Abs1 Z29;

Rechtssatz

Geradeaus fahrende Fahrzeuge können von einem schneller nachkommenden, zum Zwecke des Linksabbiegens links eingeordneten und nach links einbiegenden Fahrzeuglenker überholt werden, da diese von den Ausnahmefällen des § 2 Abs 1 Z 29 StVO nicht erfasst werden (Hinweis E 27.1.1966, 0674/65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030210.X01

Im RIS seit

30.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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