RS Vwgh 1987/3/18 86/03/0190

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Veröffentlicht am 18.03.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;

Rechtssatz

Passt der Lenker eines Kraftfahrzeuges seine Fahrgeschwindigkeit im Ortsgebiet nicht den gegebenen Fahrbahnverhältnissen an und beschmutzt er dadurch die Kleidung von anderen Straßenbenützern (Passanten), so fällt dies unter den Tatbestand des § 20 Abs 1 StVO.

Schlagworte

Geschwindigkeit Allgemein Verhältnis zu anderen Normen Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030190.X03

Im RIS seit

10.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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