RS Vwgh 1987/3/19 86/02/0185

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Veröffentlicht am 19.03.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 Z10a;

Rechtssatz

Die bloße Behauptung einer fehlerhaften Radarmessung genügt nicht, da es hiebei nicht um denkbare oder mögliche, sondern nur um tatsächlich unterlaufene Fehler gehen kann (Hinweis E 31.1.1986, 85/18/0360).

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020185.X08

Im RIS seit

30.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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