RS Vwgh 1987/3/19 85/06/0152

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein Bescheid wird durch Zustellung an den Rechtsvertreter des Einschreitens rechtlich existent. Nach Erschöpfung des Instanzenzuges ist der Einschreiter, der sich durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt erachtet, zur VwGH-Beschwerde legitimiert.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985060152.X03

Im RIS seit

27.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten