RS Vwgh 1987/3/24 84/05/0094

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Veröffentlicht am 24.03.1987
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Index

L82000 Bauordnung
L82109 Kleingarten Wien

Norm

BauRallg;
KlGG Wr 1979 §16 Abs4 idF 1986/006;

Rechtssatz

Darin, dass konsenslos errichtete Bauten in einem Kleingarten mangels nachträglicher Bewilligung wieder zu entfernen sind, kann für sich allein noch keinerlei Härtefall iSd § 16 Abs 4 Wr. KleingartenG gesehen werden, würde doch sonst jemand, der gesetzwidrig handelt, gegenüber demjenigen, der unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zuerst um die Bewilligung ansucht, privilegiert werden, was der Norm des § 16 Abs 4 KleingartenG keinesfalls unterstellt werden kann.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984050094.X05

Im RIS seit

10.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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