RS Vwgh 1987/3/24 84/05/0094

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Veröffentlicht am 24.03.1987
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Index

L82000 Bauordnung
L82109 Kleingarten Wien

Norm

BauRallg;
KlGG Wr 1979 §3 litd;

Rechtssatz

§ 3 lit d des Wiener Kleingartengesetzes kann nicht unterstellt werden, dass danach die Wahlmöglichkeit von Kupplung oder offener Bauweise in dem erlassenden Bebauungsplan von vornherein ausgeschlossen wäre.

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984050094.X03

Im RIS seit

10.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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