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L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Spruch eines Bescheides über die Einstellung der Bauarbeiten (Einstellungsverfügung iSd § 28 der Kärntner Bauordnung) hat nicht die ausdrückliche Feststellung zu enthalten, in welchem Rahmen ein Vorhaben ohne Baubewilligung oder abweichend davon ausgeführt worden ist. Wohl muss aber in der Begründung eines solchen Einstellungsbescheides dargetan werden, welcher Grund zu einer Beanstandung iSd § 27 leg cit gegeben ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050046.X06Im RIS seit
06.03.2006