RS Vwgh 1987/3/24 86/05/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1987
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Burgenland
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Burgenland
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L82001 Bauordnung Burgenland
L82201 Aufzug Burgenland
L82251 Garagen Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
BauO Bgld 1969 §86 Abs1;
RPG Bgld 1969 §14 Abs3;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe eines landwirtschaftlichen oder technischen Sachverständigen, die Auswirkungen festgestellter Immissionen auf Nachbarn zu beurteilen, dies ist Aufgabe eines medizinischen Sachverständigen. Im Hinblick auf die Rechtslage nach § 86 Abs 1 Bgld BauO hat der medizinische Amtssachverständige in seinem Gutachten klarzustellen, ob eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung bzgl Geruch und Lärm aus dem hier zu beurteilenden Putenstall für die Nachbarn zu erwarten ist oder nicht.

Schlagworte

Sachverständiger ArztSachverständiger Aufgaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050141.X01

Im RIS seit

01.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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