RS Vwgh 1987/3/25 84/01/0293

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Veröffentlicht am 25.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Beruhen im Verfahren gem § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG die im Bescheid angestellten Berechnungen in einem für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ausschlaggebenden Punkt auf unzureichenden Feststellungen, so genügt diese Begründung nicht, die Sozialwidrigkeit der vom Dienstnehmer bekämpften Kündigung zu verneinen.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984010293.X04

Im RIS seit

11.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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