RS Vwgh 1987/3/27 86/11/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1987
beobachten
merken

Index

22/02 Zivilprozessordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1;
IESG §1 Abs2;
IESG §6 Abs2;
IESG §7 Abs1;
ZPO §204;

Rechtssatz

Die Angelegenheit, über die auf Grund eines Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld für einen (aus dem behaupteten rechtserzeugenden Sachverhalt abgeleiteten) privatrechtlichen Anspruch. Wird dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass der privatrechtliche Anspruch nicht aus dem behaupteten rechtserzeugenden Sachverhalt gebühre, sondern erst durch ein späteres konstitutives Anerkenntnis geschaffen worden sei, so liegt keine Entscheidung über einen (gar nicht gestellten) Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld für den zuletzt genannten privat-rechtlichen Anspruch vor und ist schon deshalb keine Unzuständigkeit der belangten Behörde gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110063.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten