RS Vwgh 1987/3/30 87/10/0030

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Veröffentlicht am 30.03.1987
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs3;
ForstG 1975 §17 Abs1;
ForstG 1975 §33 Abs2 litb;

Rechtssatz

Die Verwendung einer unbestockten Grundfläche für die Bebauung mit einer Hütte ist ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung zulässig, wenn diese Hütte allein der forstlichen Bewirtschaftung faktisch dient und hiezu unbedingt erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100030.X02

Im RIS seit

30.03.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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