RS Vwgh 1987/3/30 85/15/0215

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Veröffentlicht am 30.03.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs11;
UStG 1972 §22 Abs5;

Rechtssatz

Die Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11 UStG 1972 hat ebenso wie § 22 Abs 5 UStG 1972 zur Voraussetzung, daß es sich um Vorsteuern handelt, die aus Umsätzen des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht bloß aus sogenannten "Innenumsätze" entstanden aus Lieferungen des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes an einen vom selben Unternehmer betriebenen landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb (hier: Viehhandel und Schlachthof), herrühren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150215.X05

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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