RS Vwgh 1987/3/31 86/14/0160

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Veröffentlicht am 31.03.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276 Abs1;
BAO §288 Abs1;
BAO §307;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0097 E 20. Jänner 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der verfügten Wiederaufnahme eines Einkommensteuerverfahrens wird der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid außer Kraft gesetzt. Der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassene Einkommensteuerbescheid verliert jedoch selbst seine Wirkung, wenn eine Berufungsentscheidung (Berufungsvorentscheidung) den die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid aufhebt. Eine Berufungsvorentscheidung entfaltet diese Wirkung bereits mit ihrer Erlassung (Bekanntgabe) und nicht erst mit ihrer Rechtskraft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140160.X01

Im RIS seit

31.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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