RS Vwgh 1987/3/31 86/14/0137

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Veröffentlicht am 31.03.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Kann ein gleichwertiges Studium an einer im Nahbereich des Wohnortes gelegenen Universität (Salzburg) erfolgen, so trifft den Unterhaltspflichtigen weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht, dem Unterhaltsberechtigten das Studium an einer entfernter gelegenen Universität (Innsbruck) zu ermöglichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140137.X01

Im RIS seit

31.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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