RS Vwgh 1987/3/31 84/14/0147

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Veröffentlicht am 31.03.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §47 Abs1;
EStG 1972 §47 Abs3;
FamLAG 1967 §41;

Rechtssatz

Zur Frage der selbständigen oder nichtselbständigen Erwerbstätigkeit von Holzakkordanten hat der VwGH im E vom 28.5.1971, 1501/70, VwSlg 4243 F/1971, die Auffassung vertreten, daß Vereinbarungen über die Verpflichtung zur Ableistung von Holzarbeiten im vorher annähernd bestimmten Ausmaß und zu einer betimmten Zeit nicht zur Annahme führen, Holzakkordanten seien weisungsfrei und somit selbständig tätig. Diese Beurteilung erhärtet sich, wenn - wie im Beschwerdefall - die Entlohnung nach geleisteten Arbeitsstunden erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984140147.X01

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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