RS Vwgh 1987/4/2 87/18/0029

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Veröffentlicht am 02.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §8 Abs4;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Enthält die innerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG 1950 erlassene Strafverfügung den Schuldvorwurf, den Pkw einerseits " in einer beschilderten Halteverbotszone" und andererseits "mit zwei Rädern auf dem Gehsteig abgestellt" zu haben, so wird insoweit auch eine rechtzeitige und taugliche Verfolgungshandlung gesetzt, zumal der Bfr nicht behauptet hat, dass in dieser Strafverfügung nicht auch die übrigen Tatbestandsmerkmale dieser Übertretungen (Tatzeit, Tatort) enthalten gewesen seien.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180029.X03

Im RIS seit

30.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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