RS Vwgh 1987/4/7 87/12/0029

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §23 Abs1;
VwGG §45 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Wird eine Partei nicht nur durch einen von 2, offenbar eine Kanzleigemeinschaft bildenden Rechtsanwälten, sondern vielmehr durch beide vertreten, dann ist die zeitweilige Erkrankung eines der beiden Rechtsanwälte (des Antragstellers) für die Frage der fristgerechten Einbringung der Anträge ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120029.X01

Im RIS seit

26.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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