RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0026

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §10 Abs3;

Rechtssatz

Ein Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen gemäß § 10 Abs 3 BLVG 1965 ist nur dann herzustellen, wenn der zuständige Bundesminister im Verfahren zu dem Ergebnis gekommen ist, dass nach seiner Ansicht die beantragte Einrechnung vorzunehmen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120026.X04

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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