RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0026

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/02 Bundeslehrer

Norm

BLVG 1965 §10 Abs3;
GehG 1956 §16;
GehG 1956 §17;
GehG 1956 §61;

Rechtssatz

Nur insofern, als sich durch eine allenfalls vorzunehmende Einrechnung der Aufsichtstätigkeit oder Erziehertätigkeit gemäß § 10 Abs 3 BLVG 1965 im Zusammenhang mit der Erteilung von Unterrichtsstunden eine das Höchstausmaß der Lehrverpflichtung überschreitende dauernde Unterrichtserteilung ergibt, können die Tätigkeiten die Voraussetzung für die Gewährung einer besonderen Vergütung nach § 61 des Gehaltsgesetzes 1956 bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120026.X02

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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