RS Vwgh 1987/4/7 86/07/0236

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §8 Abs2;
FlVfLG Slbg 1973 §16 Abs2;
FlVfLG Slbg 1973 §17;
FlVfLG Slbg 1973 §18 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973 §8 Abs2;

Rechtssatz

Für die Basis eines rechtskräftigen Bescheides mit welchem die Ausführung gemeinsamer Maßnahmen und Anlagen (hier: Wegebauten) angeordnet worden ist, und mit welchem sowohl der Anteilsschlüssel, nach dem die einzelnen Parteien eines Zusammenlegungsverfahrens zu den gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (hier: Wegebauten) beizutragen haben, als auch der konkrete Anteil nach dem Schlüssel festgelegt worden ist, erfolgte vorschussweise Beitragsvorschreibung ist weder relevant, welche Ergebnisse die noch ausstehende Maßnahme künftig bringen wird, noch welche Vorteile eine Partei aus dem Zusammenlegungsverfahren im ganzen dereinst ziehen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070236.X04

Im RIS seit

11.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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