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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §8 Abs2;Rechtssatz
Für die Basis eines rechtskräftigen Bescheides mit welchem die Ausführung gemeinsamer Maßnahmen und Anlagen (hier: Wegebauten) angeordnet worden ist, und mit welchem sowohl der Anteilsschlüssel, nach dem die einzelnen Parteien eines Zusammenlegungsverfahrens zu den gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (hier: Wegebauten) beizutragen haben, als auch der konkrete Anteil nach dem Schlüssel festgelegt worden ist, erfolgte vorschussweise Beitragsvorschreibung ist weder relevant, welche Ergebnisse die noch ausstehende Maßnahme künftig bringen wird, noch welche Vorteile eine Partei aus dem Zusammenlegungsverfahren im ganzen dereinst ziehen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070236.X04Im RIS seit
11.05.2006Zuletzt aktualisiert am
26.03.2015