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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §8 Abs2;Rechtssatz
Voraussetzung für eine rechtmäßige Vorschreibung von Vorschüssen für Aufwendungen für gemeinsame Maßnahmen und Anlagen (hier: Wegebauten) ist, dass diese die angeordneten Maßnahmen (hier: Wegebauten) betreffen, der festgelegte Anteilsschlüssel der Höhe nach richtig ermittelt ist und entsprechend hohe Kosten (hier: Wegebaukosten) tatsächlich aufgelaufen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070236.X03Im RIS seit
11.05.2006Zuletzt aktualisiert am
26.03.2015