RS Vwgh 1987/4/7 86/07/0236

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §8 Abs2;
FlVfLG Slbg 1973 §16 Abs2;
FlVfLG Slbg 1973 §17;
FlVfLG Slbg 1973 §18 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973 §8 Abs2;

Rechtssatz

Voraussetzung für eine rechtmäßige Vorschreibung von Vorschüssen für Aufwendungen für gemeinsame Maßnahmen und Anlagen (hier: Wegebauten) ist, dass diese die angeordneten Maßnahmen (hier: Wegebauten) betreffen, der festgelegte Anteilsschlüssel der Höhe nach richtig ermittelt ist und entsprechend hohe Kosten (hier: Wegebaukosten) tatsächlich aufgelaufen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070236.X03

Im RIS seit

11.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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