RS Vwgh 1987/4/7 85/12/0239

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1987
beobachten
merken

Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1985 §26 Abs3;
HGG 1985 §27 Abs5;
HGG 1985 §30 Abs4;

Rechtssatz

Für die Auslegung des in § 30 Abs 4 verwendeten Begriffes "verbleibendes Einkommen" sind nicht die §§ 26 und 27 HGG hinzuzuziehen, da sich diese Regelungen nur auf die Feststellung der Bemessungsgrundlage für selbstständige bzw nichtselbstständige Erwerbstätige beziehen, sondern der Einkommensbegriff des § 2 EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985120239.X01

Im RIS seit

07.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten