RS Vwgh 1987/4/7 86/07/0236

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §56;
AVG §8;
FlVfGG §8 Abs2;
FlVfLG Slbg 1973 §16 Abs2;
FlVfLG Slbg 1973 §17;
FlVfLG Slbg 1973 §18 Abs1;
FlVfLG Slbg 1973 §8 Abs2;
FlVfLG Slbg 1973 §95;

Rechtssatz

Ein Bescheid, mit welchem der Anteilsschlüssel nach dem die einzelnen Parteien eines Zusammenlegungsverfahrens zu den gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (hier: Wegbauten) beizutragen haben, unter Berücksichtigung von im Bescheid festgelegten Detailziffern für Vorteilsflächen, Ertragsmesszahl und Hausanteil der einzelnen Parteien, als auch der konkrete Anteil der Parteien nach diesem Schlüssel, sowie der Verpflichtung der Parteien zur Leistung entsprechender Vorschüsse festgelegt werden, stellt eine "anderweitige Verpflichtung" im Sinne des § 18 Abs 1 Slbg FlVfLG dar, der eine Anwendung des dort erwähnten Beitragsschlüssels nach § 16 Abs 2 Slbg FlVfLG entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986070236.X02

Im RIS seit

11.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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