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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Bescheid, mit welchem der Anteilsschlüssel nach dem die einzelnen Parteien eines Zusammenlegungsverfahrens zu den gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen (hier: Wegbauten) beizutragen haben, unter Berücksichtigung von im Bescheid festgelegten Detailziffern für Vorteilsflächen, Ertragsmesszahl und Hausanteil der einzelnen Parteien, als auch der konkrete Anteil der Parteien nach diesem Schlüssel, sowie der Verpflichtung der Parteien zur Leistung entsprechender Vorschüsse festgelegt werden, stellt eine "anderweitige Verpflichtung" im Sinne des § 18 Abs 1 Slbg FlVfLG dar, der eine Anwendung des dort erwähnten Beitragsschlüssels nach § 16 Abs 2 Slbg FlVfLG entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070236.X02Im RIS seit
11.05.2006Zuletzt aktualisiert am
26.03.2015