RS Vwgh 1987/4/8 86/13/0206

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Veröffentlicht am 08.04.1987
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;

Rechtssatz

Durch die Tatsache einer erfolgreichen Eingliederung in das Erwerbsleben wird die für einen Anspruch auf Familienbeihilfe einer volljährigen Vollwaise notwendige Annahme widerlegt, sie wäre infolge ihrer bereits vor Vollendung des 21ten Lebensjahres erlittenen Behinderung dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Hinweis E 25.1.1984, 82/13/0222).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986130206.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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