Index
61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;Rechtssatz
Durch die Tatsache einer erfolgreichen Eingliederung in das Erwerbsleben wird die für einen Anspruch auf Familienbeihilfe einer volljährigen Vollwaise notwendige Annahme widerlegt, sie wäre infolge ihrer bereits vor Vollendung des 21ten Lebensjahres erlittenen Behinderung dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Hinweis E 25.1.1984, 82/13/0222).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986130206.X01Im RIS seit
01.06.2001