Index
Sozialversicherung - IESGNorm
VwGG §34 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2020/48 B 2. Februar 1949 VwSlg 675 A/1949 RS 1Stammrechtssatz
Hat eine Partei die Berufung gegen einen Bescheid erster Instanz unterlassen, so kann sie gegen den Bescheid der zweiten und letzten Instanz, mit dem die Berufung eines Dritten gegen den Bescheid erster Instanz zurückgewiesen wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht Beschwerde an den VwGH erheben.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1982080180.X01Im RIS seit
28.01.2022Zuletzt aktualisiert am
28.01.2022