RS Vwgh 1987/4/10 86/04/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1987
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §1 Abs4;
GewO 1973 §366 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Bei der Erfüllung des Tatbestandes des Anbietens im Sinne des § 1 Abs 4 zweiter Satz GewO 1973 ist es unbeachtlich, ob eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit beabsichtigt wurde oder nicht, ob sich unter der angeführten Adresse ein Filialbetrieb eines Gewerbeberechtigen befindet, oder, ob etwa auch auf andere Weise um Kunden im Rahmen der beabsichtigten Ausübung einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit geworben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040170.X06

Im RIS seit

10.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten