RS Vwgh 1987/4/14 86/05/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1987
beobachten
merken

Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

BauO OÖ 1976 §60 Abs2 idF 1983/082;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Erteilt die Behörde in Verkennung der Rechtslage anstatt eines Abbruchauftrages wegen Konsenswidrigkeit des Gebäudes einen Instandsetzungsauftrag, so werden dadurch Rechte des Verpflichteten nicht verletzt, weil die Instandsetzung der mildere Eingriff ist.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050095.X03

Im RIS seit

15.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten