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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §60 Abs2 idF 1983/082;Rechtssatz
Erteilt die Behörde in Verkennung der Rechtslage anstatt eines Abbruchauftrages wegen Konsenswidrigkeit des Gebäudes einen Instandsetzungsauftrag, so werden dadurch Rechte des Verpflichteten nicht verletzt, weil die Instandsetzung der mildere Eingriff ist.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050095.X03Im RIS seit
15.09.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009